Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Herrn Klaus Günther Mailbeck, handelnd unter EOZ – Europa Office Zentrum Düsseldorf – (im Folgenden „EOZ“ oder „Vermieter“) und dem jeweiligen Kunden (im Folgenden „Kunde“ oder „Mieter“). Die AGB unterscheiden zwischen Verträgen der EOZ mit Unternehmern („B2B“) und solchen mit Verbrauchern („B2C“).
In Kürze soll die o.g., von dem Vermieter betriebene Einzelfirma in die EOZ – Europa Office Düsseldorf GmbH umgewandelt werden. Der Kunde erteilt bereits jetzt seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung dazu, dass sämtliche gegenwärtigen und künftigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag – soweit rechtlich zulässig – mit Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Eintragung der EOZ – Europa Office Düsseldorf GmbH, deren Gründung von dem Vermieter beabsichtigt ist, automatisch auf diese GmbH übergehen. Der Vermieter wird den Kunden nach Eintragung der GmbH formlos darüber informieren, dass die GmbH an seine Stelle als Vertragspartei tritt. Eine Übersendung von Registerauszügen oder sonstigen Nachweisen ist nicht erforderlich. Bis zur Eintragung der GmbH bleibt der Vermieter alleiniger Vertragspartner und haftet für alle bis dahin Kunde erkennt an, dass die Übertragung des Vertragsverhältnisses auf die GmbH keine Änderung der vereinbarten Leistungen, Preise, Laufzeiten oder sonstigen wesentlichen Vertragsbedingungen bewirkt.
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der EOZ im Zusammenhang mit dem Betrieb des Büroservice an der Adresse Gumbertstraße 109 in 40229 Düsseldorf (Büroraummiete, Vermietung von Besprechungsräumen, Telefonservices, Post-/Paketservice, Beschilderung, Zugangsmöglichkeit u.a.)
1.2 Vertragliche Bestandteile sind (in dieser Rangfolge): (i) der individuelle Vertrag mit dem Kunden / die Buchungsbestätigung, (ii) diese AGB, (iii) die jeweils gültige Preisliste/Leistungsübersicht und (iv) die Datenschutzerklärung.
1.3 Änderungen der AGB´s können von EOZ jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung der AGB kann auf der Homepage der Vermieterin („www.eozdus.de“) eingesehen werden.
Vertragsgegenstand ist – mit dem jeweiligen Kunden konkret vereinbart – die zeitlich befristete Überlassung von Räumen zur Nutzung als Büro- oder Besprechungsraum (stunden-, tages-, wochen-, monats- oder jahresweise) sowie die Erbringung ergänzender Services (u.a. Postannahme, Scan/Print, Paketannahme, Stellung von Büromaterial, Zurverfügungstellung einer lokalen Festnetzrufnummer mit Anrufweiterleitung durch Personal oder mit automatischer Weiterleitung, Firmenschild, Zurverfügungstellung eines Zutrittscodes für das Bürogebäude, Zurverfügungstellung eines Briefkastenschlüssels).
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den mit dem jeweiligen Kunden getroffenen Vereinbarungen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Services von EOZ bzw. die angemieteten Räumlichkeiten nur unter der im Vertrag angegebenen Firma oder unter einem anderen, vorher mit EOZ abgestimmten Namen, zu nutzen. Ohne die ausdrückliche Zustimmung von EOZ, die der Schrift- oder Textform bedarf, ist es dem Kunden untersagt, zwar mit denselben Personen, aber unter einer anderen Firma oder einem anderen Namen die Räumlichkeiten, Arbeitsplätze und sonstigen Dienstleistungen von EOZ zu nutzen.
Der Vertrag beginnt mit dem jeweils vereinbarten, in ihm eingetragenen Datum und ist für die im Vertrag vereinbarte Dauer gültig. Verschiebt sich der festgelegte Vertragsbeginn aufgrund nach Vertragsabschluss eintretender Umstände, wird der Kunde bis zur tatsächlichen Übergabe der Büro-räumlichkeiten von der Zahlung der Servicevergütung entbunden. Es bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber EOZ wegen Verzugs bzw. Gewinnentfalls. Verzögert sich der Termin um mehr als drei Monate, kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen.
a) Nur bei Unternehmern i.S.d § 14 BGB (B2B):
Der Vertrag verlängert sich automatisch um den im Vertrag festgelegten Zeitraum, wenn er nicht zuvor fristgerecht von einer Partei gekündigt wird.
b) Nur bei Verbrauchern i.S.d § 13 BGB (B2C):
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag für Verbraucher nicht um weitere feste Zeiträume. Er läuft auf unbestimmte Zeit weiter und kann vom Verbraucher jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden. EOZ wird den Verbraucher spätestens 30 Tage vor einer stillschweigenden Verlängerung per E-Mail darüber informieren, dass eine Verlängerung bevorsteht, darüber, wie die Verlängerung durch eine Kündigung verhindert werden kann, und dass der Vertrag nach Verlängerung mit einer Frist von einem Monat kündbar ist. Bei Online-Abschluss stellen wir eine Kündigungsfunktion (Kündigungsbutton) im Kundenkonto bereit; Kündigungen über diesen Weg werden automatisch bestätigt.
Kündigungen müssen dem anderen Vertragspartner unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende schriftlich oder in Textform per Brief, Telefax oder E-Mail zugegangen sein. Ausschlaggebend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Eingang beim Vertragspartner, nicht der Zeitpunkt des Versands. EOZ ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Kunde seinen vertraglichen Pflichten in erheblichem Maß nicht nachkommt. Wichtige Gründe in diesem Sinne sind u.a.: mehr als zweiwöchiger Verzug mit einer Zahlung; Nichtleistung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsleistung bis zum Vertrags-beginn; Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; sittenwidriger, strafbarer oder ordnungswidriger vom Kunden betriebener Geschäftsgegenstand oder sittenwidriges, strafbares oder ordnungswidriges Verhalten des Kunden innerhalb des Mietobjekts; die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden; die Beantragung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens; Verstöße gegen Konkurrenzschutzklauseln und die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten.
Im Falle einer fristlosen Kündigung ist EOZ berechtigt, dem Kunden den Zutritt zur Büroanlage und den vertragsgegenständlichen Büroräumen zu untersagen. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.
Bei fristloser Kündigung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grundes kann EOZ bis zur regulären Beendigung des Vertrages Ersatz des nachgewiesenen Schadens verlangen. Soweit pauschalierte Entschädigungen vereinbart sind, wird deren Höhe so begrenzt, dass sie die typischerweise entstehenden Schäden nicht unverhältnismäßig übersteigen. EOZ kann in der Regel als pauschalierten Ersatz bis zu drei Monatsvergütungen verlangen; dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass EOZ kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung im Einzelfall (s. § 2, 2.4, letzter Absatz) verpflichtet sich der Kunde, nach Vertragsende jeglichen Gebrauch der Geschäftsadresse nebst Andernfalls wird Kunden für die Zeit bis zur Beendigung der unberechtigten Inanspruchnahme geltend machen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Zeitpunkt der Beendigung ist seitens des Kunden nachzuweisen.
Besonderheiten bei einer Büroanmietung:
Nach einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die angemieteten Räumlichkeiten unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn (14) Kalendertagen nach Zugang der Kündigung zu räumen und die Schlüssel herauszugeben. Räumt der Kunde nicht fristgerecht, wird EOZ – nach eigener Wahl – (a) gerichtliche Räumung einleiten und die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher durchführen lassen oder (b) im Falle einer vom Gericht angeordneten einstweiligen Verfügung die Räumung durch Exekutivmaßnahmen durchführen lassen. Die hierdurch entstandenen Kosten trägt der Kunde. EOZ steht ein Vermieterpfandrecht an den beweglichen Sachen des Kunden in den Mieträumen gemäß § 562 BGB zu; eine Verwertung oder anderweitige Nutzung dieser Sachen erfolgt nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. In Notfällen (Gefahr im Verzug) wird EOZ die zur Abwehr der Gefahr erforderlichen Maßnahmen treffen und diese unverzüglich dokumentieren.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Beendigung der Vertragslaufzeit, bei Kündigung oder fristloser Kündigung die angemieteten Räumlichkeiten termingerecht zu räumen und in den Zustand der Übernahme zurück zu. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen des Kunden wird EOZ eine Schadensersatzpauschale in Höhe von drei monatlichen Servicevergütungen an den Kunden berechnen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Eine weiter-gehende Schadenersatzforderung seitens EOZ bleibt hiervon unberührt.
Gibt der Kunde die angemieteten Räumlichkeiten vor dem vereinbarten Vertrags-ende an EOZ zurück, hat der Kunde die vertraglichen Verpflichtungen bis zum Ablauf des vereinbarten Vertragsendes zu erfüllen. Sofern dies einzelvertraglich vereinbart wird, wird EOZ für einen Zeitraum von drei Monaten unmittelbar nach Ende des Büroservicevertrages bzw. nach Auszug aus den Räumlichkeiten für den Kunden ein Virtual Office mit den Leistungen Postservice, Telefon- und Faxadresse einrichten bzw. hierfür wird dem Kunden eine zusätzliche monatliche Grundgebühr in Rechnung gestellt, deren Höhe sich nach der dann aktuellen Preisliste richtet.
1. EOZ ist berechtigt, dem Kunden jederzeit ein anderes, entsprechend großes Büro im gleichen Office-Center zuzuweisen. In diesem Fall wird EOZ den Kunden recht-zeitig informieren. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle einer Zuweisung eines anderen Büros keine Schadensersatzansprüche gegenüber EOZ geltend zu machen.
2. EOZ ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten die zur Bonitätsbeurteilung erforderlichen Daten an Auskunfteien (z. B. SCHUFA) zu übermitteln. Vor jeder Eintragung wird der Kunde informiert und hat Gelegenheit zur Stellungnahme. Sofern es sich um einen Verbraucher handelt, erfolgt die Übermittlung nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung oder nach sorgfältiger Interessenabwägung mit nochmaliger vorheriger Information.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von EOZ während oder unmittelbar im Anschluss an ihre Beschäftigung bei EOZ oder vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung dieses Vertrages abzuwerben, durch Dritte abwerben zu lassen und einzustellen. Im Falle einer Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe in der dreifachen Höhe des zuletzt an den Mitarbeiter gezahlten Bruttomonatsgehaltes an EOZ zu entrichten.
In dringenden Notfällen oder bei drohender Gefahr ist EOZ berechtigt, die Räumlichkeiten ohne Ankündigung zu betreten. In anderen, nicht dringenden Fällen (z. B. Wartung, Überprüfung technischer Anlagen, Besichtigungen), kündigt EOZ den Zutritt mindestens 48 Stunden vorher an; Zutritte werden, soweit möglich, während der Geschäftszeiten durchgeführt. Ist der Servicevertrag fristgerecht gekündigt, ist EOZ berechtigt, nach vorheriger Ankündigung von mindestens 48 Stunden zum Zwecke der Weitervermietung der Räumlichkeiten diese gemeinsam mit Mietinteressenten während der Geschäftszeiten zu betreten. Der Mieter erteilt bereits jetzt sein Einverständnis mit den vorstehenden Regelungen.
Des Weiteren erteilt der Mieter dem von EOZ beauftragten Reinigungsunternehmen pauschal die Erlaubnis zum Betreten der Räume zum Zwecke der Durchführung von Reinigungsarbeiten.
Die gemäß Vertrag angemieteten Büroräumlichkeiten dürfen nicht als Laden- oder Geschäftslokale, sondern ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Ebenso ist dem Kunden eine Untervermietung bzw. jegliche sonstige Gebrauchs-überlassung an Dritte untersagt.
Die Nutzung der Geschäftsadresse durch den Kunden ist ausschließlich im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen EOZ und dem Kunden erlaubt. Eine Nutzung des Namens EOZ – Europa Office Zentrum Düsseldorf, insbesondere in Adressangaben, ist dem Kunden untersagt.
Der Kunde ist allein für die rechtliche, insbesondere Gewerbe-, Register-, Standes-, Wettbewerbs- und steuerrechtliche Zulässigkeit seiner Verwendung der Adresse des Bürocenters verantwortlich. Gleiches gilt für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzung der Geschäftsadresse. EOZ übernimmt ferner keine Gewähr für den Eintritt jedweden mit dieser Nutzung bezweckten Erfolgs.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, verpflichtet er sich, vor Einzug in die Räumlich-keiten eine Betriebs- und Bürohaftpflichtversicherung abzuschließen, die Personen- und Sachschäden, die durch seinen Geschäftsbetrieb verursacht werden, abdeckt. Ebenso ist der Kunde (Unternehmer) verpflichtet, eventuelle Beschädigungen und/oder Verluste von eingebrachten Gegenständen im Büro und/oder Technikraum mitzuversichern. Der Versicherungsschutz muss auch die Schäden umfassen, die eigene Mitarbeiter des Kunden bei der dienstlichen Verrichtung oder Besucher, Gäste und Lieferanten des Kunden im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb des Kunden verursachen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme von € 500.000,00 pauschal je Schadensfall beinhalten.
Verbrauchern wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen. Bei Durchführung von Veranstaltungen oder in anderen Fällen, in denen ein erhöhtes Risiko besteht (z. B. öffentliche/kommerziell beworbene Veranstaltungen, viele Teilnehmer, Fremdanbieter), gilt die oben für Unternehmer beschriebene Verpflichtung entsprechend. Auch in diesem Fall muss die Betriebshaftpflichtversicherung eine Mindestdeckungssumme von € 500.000,00 pauschal je Schadensfall beinhalten. Auf Verlangen von EOZ hat der Kunde, gleich ob Unternehmer oder Verbraucher, den Abschluss der Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
5.1. EOZ haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder technische Missstände. Ebenso nicht für eventuelle Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die EOZ keinen Einfluss hat. Anweisungen des Kunden an EOZ, die ausschließlich mündlich und/oder fernmündlich ergehen, erfolgen auf Risiko des Kunden. Insoweit haftet EOZ nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Haftung für IT-Fehler: Sofern Fehler allein auf Drittsoftware beruhen und nicht von EOZ beeinflussbar sind, trifft EOZ keine Haftung. Insbesondere haftet EOZ nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass von dem Kunden oder in seinem Auftrag benutzte, entwickelte, gefertigte, vertriebene, geänderte oder empfohlene EDV-Programme und/oder EDV-Systeme (Software/Hardware) Kalenderdaten nicht oder nicht richtig erkennen oder nicht richtig verarbeiten. Dies gilt insbesondere für Haftpflichtansprüche, die bei Änderungs-, Prüfungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Beratungen/Bewertungen auf eine Unterlassung zurückzuführen sind.
EOZ haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt; bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und maximal auf die Höhe von zwölf (12) Monatsvergütungen des Kunden (auf Basis der zuletzt vereinbarten Monatsvergütung) pro Schadenfall und maximal vierundzwanzig (24) Monatsvergütungen innerhalb von zwölf (12) Monaten beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Unberührt bleibt die Haftung für Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) sowie für Verpflichtungen, die gesetzlich nicht beschränkt werden können.
Der Kunde hat alles Zumutbare zur Schadensminderung beizutragen und hat unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen nach Kenntnis, EOZ jeden Schaden schriftlich oder in Textform (E-Mail) anzuzeigen. Unterlassene Mitwirkung und eine Verletzung der Pflicht zur Schadensminderung können eine Kürzung des Anspruchs zur Folge haben. Auf Verlangen hat der Kunde eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von € 500.000,00 pauschal je Schadensfall nachzuweisen; die Versicherung Deckung leistet, ist die Haftung von EOZ vorrangig durch die Versicherungsleistung begrenzt.
EOZ haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz sowie für Schäden EOZ der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EOZ nur bei der Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung von EOZ auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und – zusätzlich – maximal auf die Höhe von zwölf (12) Monatsvergütungen des Kunden (auf Basis der zuletzt vereinbarten Monatsvergütung) pro Schadenfall und maximal vierundzwanzig (24) Monatsvergütungen innerhalb von zwölf (12) Monaten begrenzt. Für mittelbare Schäden sowie für entgangenen Gewinn haftet EOZ bei einfacher Fahrlässigkeit nicht; dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Kunde hat alles Zumutbare zur Minderung des Schadens zu unternehmen und hat Schäden EOZ unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen nach Kenntnis, schriftlich oder in Textform (E-Mail) anzuzeigen. Unterlassene Mitwirkung und eine Verletzung der Pflicht zur Schadensminderung können eine Kürzung des Anspruchs zur Folge haben. Soweit eine dem jeweiligen Risiko angemessene Haftpflichtversicherung besteht, ist die Haftung von EOZ durch die Versicherungsleistung begrenzt; EOZ kann die Vorlage einer Deckungsbestätigung verlangen.
Der Kunde haftet persönlich und unbeschränkt für alle Forderungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem von ihm unterzeichneten Vertrag. Sollte der Kunde seinen Betrieb ganz oder teilweise veräußern, bedarf es hinsichtlich eines eventuellen Vertragsübergangs auf den Rechtsnachfolger einer vorherigen Vereinbarung mit EOZ. Ein Anspruch des Kunden auf Übergang dieses Vertrages auf den Rechtsnachfolger besteht nicht. Die persönliche Haftung des Kunden bleibt bestehen, sollte es keine Übergangsvereinbarung geben. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Angehörigen, Mitarbeiter, Lieferanten, Handwerker und Gäste schuldhaft verursacht werden. Verursachte Schäden sind EOZ gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
Sollten Haftungsansprüche des Kunden gegenüber EOZ im Falle der Ablehnung durch EOZ oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend gemacht werden, erlöschen diese.
EOZ stellt dem Kunden bei Fälligkeit eine Rechnung, welche in elektronischer Form per E-Mail übermittelt wird, soweit dies den jeweiligen steuerrechtlichen Vorschriften genügt. Der Kunde kann auf Wunsch eine Rechnung postalisch zugesandt bekommen, hierfür berechnet EOZ ein Entgelt pro Rechnung. Die Kosten hierfür sind der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen.
EOZ ist berechtigt, gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt unberührt. Des Weiteren wird EOZ im Falle einer Rückbelastung oder Rücklastschrift oder der Ablehnung einer Kreditkarte oder im Falle der mangelnden Deckung eines hingegebenen Schecks seitens des Kunden eine Gebühr in Höhe von EUR 6,50 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Vorgang erheben.
8.1. Gilt nur für Unternehmer:
Der Kunde leistet unverzüglich bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung in Höhe des ein- bis dreifachen vertraglich vereinbarten monatlichen Brutto-Pauschal-betrages – abhängig vom gewählten Produkt. Dieser Betrag wird seitens EOZ zinslos verwaltet und dient als Sicherheit für die Durchführung der vertraglichen Verpflichtungen.
Bis zur vollständigen Zahlung der Sicherheitsleistung ist EOZ berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen bzw. den Zugang zu den Büro-räumlichkeiten zu verweigern. Die Sicherheitsleistung haftet für alle Ansprüche von EOZ gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Kunde erhält die Sicherheitsleistung nach Vertragsende unverzüglich zurück, wenn er dies schriftlich anzeigt und sämtliche Forderungen, wie Zahlung der Servicevergütung, Instand-setzungskosten, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, welche aufgrund der Geltend-machung und/oder der Abwehr von Ansprüchen seitens EOZ gegenüber dem Kunden entstanden sind, beglichen sind. EOZ behält sich vor, die Hinterlegung einer erhöhten Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn die ausstehenden Beträge über der verwalteten Sicherheitsleistung liegen oder der Kunde fällige Gebühren wiederholt bei Fälligkeit nicht bezahlt hat.
8.2. Gilt nur für Verbraucher:
Der Kunde leistet unverzüglich bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung in Höhe des ein- bis dreifachen vertraglich vereinbarten monatlichen Brutto-Pauschal-betrages – abhängig vom gewählten Produkt. Dieser Betrag wird getrennt vom Geschäftsvermögen auf einem Treuhandkonto verwahrt und entsprechend dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst. Die Zinsen erhöhen die Sicherheit für die Durchführung der vertraglichen Verpflichtungen.
Bis zur vollständigen Zahlung der Sicherheitsleistung ist EOZ berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen bzw. den Zugang zu den Büro-räumlichkeiten zu verweigern. Die Sicherheitsleistung haftet für alle Ansprüche von EOZ gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Kunde erhält die Sicherheitsleistung nach Vertragsende unverzüglich zurück, wenn er dies schriftlich anzeigt und sämtliche Forderungen, wie Zahlung der Servicevergütung, Instand-setzungskosten, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, welche aufgrund der Geltend-machung und/oder der Abwehr von Ansprüchen seitens EOZ gegenüber dem Kunden entstanden sind, beglichen sind. EOZ behält sich vor, die Hinterlegung einer erhöhten Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn die ausstehenden Beträge über der verwalteten Sicherheitsleistung liegen oder der Kunde fällige Gebühren wiederholt bei Fälligkeit nicht bezahlt hat.
Im Falle des Todes des Kunden tritt dessen Rechtsnachfolger in den Vertrag ein. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderungen im Bereich von EOZ wird der Vertrag nicht berührt.
EOZ behält sich vor, stark ansteigende Energiekosten, auch diejenigen, die seitens Drittdienstleistern auf EOZ umgelegt werden, anteilig im Wege einer Energiekosten-pauschale an den Kunden weiter zu belasten. EOZ wird den Kunden rechtzeitig über die zusätzlichen Kosten informieren.
Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der Vertragsparteien bezüglich des Vertrags (Vertragsergänzungen, -änderungen, -streichungen, -kündigungen etc.) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Etwaige Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn EOZ diese schriftlich bestätigt hat.
12.1. Erfüllungsort für alle Pflichten EOZ dem Vertrag ist das Bürocenter von EOZ, in dem die Serviceleistungen erbracht werden.
12.2. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Gerichtsstand am Sitz von EOZ in Düsseldorf vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Klausel ersetzt, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Die alleinverbindliche Vertragssprache ist deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich Informationszwecken und haben keinerlei rechtliche Wirkung.